Der Verkauf des eigenen Hauses oder eines geerbten Objektes ist etwas, was nicht alle Tage vorkommt. Anders als beim Verkauf einer beweglichen Sache wie etwa eines Autos sind bei Immobilien wichtige Formalien und Vorschriften zu beachten.

1. Der Kauf und Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder auch eines Grundstücks sind in Deutschland bei einem im Inland ansässigen Notar beurkundungspflichtig.

2. Da die meisten Käufer einen Immobilienkauf nicht aus liquiden Eigenmitteln tätigen, sondern einen Kredit aufnehmen, entscheiden in der Regel die Bank des Käufers über das Immobiliengeschäft.

Daher empfehle ich JEDEM Verkäufer, erst zum Notar zu gehen, wenn eine Finanzierungszusage der Bank des Käufers vorliegt. Das minimiert wesentliche Risiken.

Desweiteren sollten folgende Unterlagen vorhanden sein, bevor Ihre Immobilie online inseriert wird:

1. ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
2. ein aktueller Katasterauszug
3. Grundrisse aller Geschossebenen
4. ein Gebäudeschnitt
5. Gebäudeansichten
6. Fotos von Innen und Außen
7. der Energieausweis
7.1 Wenn Baujahr nach 1978, genügt ein
Verbrauchsausweis.
Hierzu benötigt man i.d.R. die
Gasverbräuche der letzten 3 Jahre.
7.2 Wenn Baujahr vor 1978, dann Bedarfsausweis.
Dieser ist etwas teurer, da ein
Energieberater das Gebäude.
begutachten muss.
8. Nachweis der Gebäudeversicherung (für die Bank)

Diese Unterlagen sind außerdem für den Makler wichtig, damit dieser – für eine objektive und realistische Wertermittlung – eine Stärken- und Schwächenanalyse des Gebäudes durchführen kann. Diese ist neben weiteren Faktoren wie beispielsweise der Lage für die richtige Preisfindung unverzichtbar.

Da außerdem viele Banken in ihrer Beleihungswertermittlung vom Verkehrswert ausgehen, sollte der richtige Verkaufspreis in dessen Bereich liegen.

Mit dieser Vorgehensweise sind Sie bei Ihrem Immobilienverkauf immer auf der sicheren Seite!

#immobilien#hausverkauf